GModG statt Heizungsgesetz – was ändert sich für Ölheizungsbesitzer?
Der Gesetzgeber treibt mit seinen Vorgaben das nachhaltige Bauen in Deutschland voran. Hierzu gehört auch das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) als Ersatz für das vertraute Heizungsgesetz. Wir zeigen Ihnen in unserem Artikel kompakt auf, was sich für Besitzer einer Ölheizung durch die Umstellung auf das GModG ändert und welche Richtlinien und Fristen zukünftig zu beachten sind.
Warum überhaupt ein neues Gesetz?
Eine schleichende Ablösung von fossilen Brennstoffen über Jahrzehnte hinweg sowie ein nachhaltiger Einsatz moderner Brenntechnik sind zwei wichtige Faktoren in der deutschen Energiewende. Das Heizungsgesetz hat über die vergangenen Jahre immer wieder für Diskussionen gesorgt, beispielsweise mit der Angst, dass Gas- und Ölheizungen bald überhaupt nicht mehr erlaubt sein könnten.
Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) schafft einen neuen und zeitgemäßen Rahmen, wie sich private und gewerbliche Bauten nachhaltig modernisieren lassen. Die wichtigste Erkenntnis hierbei: Ölheizungen bleiben auch in Zukunft erhalten und es gibt eine Entlastung, was bislang drohende Verbote oder Quoten anbelangt. Trotzdem sollte sich jeder Eigentümer, der komplett oder teilweise mit Öl heizt, mit den gesetzlichen Rahmenbedingungen befassen.
Neue Regelungen für bestehende Ölheizungen
In Bestandsbauten, in denen bereits eine Ölheizung zu finden ist, verändert sich zunächst wenig. Eine generelle Pflicht zum Austausch einer funktionierenden Heizungsanlage ist nicht vorgesehen, wobei auch das Alter und die Technologie der Heizung keine Rolle spielen. Für Bestandsanlagen soll zwar eine Quote an „Grünöl“ greifen, die über die Jahre jedoch erst moderat gesteigert wird. So muss im Jahr 2028 lediglich 1 % des betankten Öls als „grünes Öl“ klassifiziert sein.
Für Eigentümer in einer bestehenden Immobilie stellt das GModG somit eine Entlastung dar. Gerade wer gefürchtet hat, teure Umrüstungen vorzunehmen oder zu einem vollständigen Austausch der Heizungsanlage gezwungen zu werden, erfährt durch diese gesetzlichen Anpassungen also keinerlei echte Benachteiligung.
Klare Vorgaben für Ölheizungen ab Inkrafttreten
Auf größere Änderungen müssen Sie sich bei Heizungen einstellen, die nach dem Inkrafttreten des GModG installiert werden sollen. Grundsätzlich bleiben hierbei Ölheizungen jedoch weiterhin erlaubt. Hier sind Sie ab 2029 nach der „Bio-Treppe“ zu einem steigenden Anteil von Bio-Öl mit biogenen oder synthetischen Beimischungen verpflichtet.
Wichtig ist, dass Sie hier mit einem Lieferanten zusammenarbeiten, der Ihnen vertraglich diese Beimischung zusichern kann. Kommt es zu Überprüfungen, ob Sie den biologischen Anteil einhalten, werden Sie dies als verlässlichen Nachweis vorlegen müssen.
Die frühere Vorgabe, dass neue Heizungen zu wenigstens 65 % mit erneuerbaren Energien zu betreiben sind, ist mit der Umstellung auf das GModG entfallen. Dies bedeutet nicht, dass Sie als Eigentümer diese Ambitionen aufgeben müssen.
Mit Langlitz Mineralöl zur sicheren Versorgung
Um in den kommenden Jahren Sicherheit zu gewinnen, dass das gelieferte Heizöl nachweislich der Bio-Treppen genügt, sind Sie mit uns von Langlitz Mineralöl auf der sicheren Seite. Wir stellen uns ebenfalls auf die Änderungen durch das GModG ein und geben Ihnen gerne die Sicherheit über die Zusammensetzung sämtlicher unserer hochwertigen Öl-Produkte. Kommen Sie gerne mit uns hierüber ins Gespräch, damit Sie das geeignete Heizöl kostenbewusst beziehen können.