Ölschaden? Versicherung, Haftung und Sofortmaßnahmen

Als Besitzer einer Ölheizung gehört ein Ölschaden zu den am meisten gefürchteten Situationen. So unangenehm der ungewollte Austritt von Öl ist, mit unserem Artikel möchten wir Ihnen grundlegende Sicherheit für den Schadensfall geben. Gerade wenn Sie die richtigen Sofortmaßnahmen treffen, wird sich der Umfang des Schadens auf ein Minimum reduzieren lassen.

Diese Maßnahmen sind sofort zu treffen

Ist der Ölschaden eingetreten, ist der Fluss des Öls so schnell wie möglich zu stoppen. Setzen Sie sich deshalb schon im Vorfeld damit auseinander, wo sich die Ventile zwischen Tank und Kessel befinden, um diese in der Notfallsituation nicht noch suchen zu müssen.

Versuchen Sie hiernach, den betroffenen Heizungskeller möglichst wenig zu betreten, damit sich das Öl nicht unnötig ausbreitet. Öffnen Sie lediglich alle Fenster des Stockwerks, damit der markante Ölgeruch zumindest teilweise abziehen kann und nicht ins Mauerwerk hineinzieht. Besonders wichtig: Halten Sie jede Art von Zündquelle vom Heizungskeller fern, stellen Sie am besten auch die Heizungsanlage aus.

Treffen Sie hiernach eine Abschätzung: Ist nur eine Mindermenge ausgetreten, die keine Gefahr für Natur und Öffentlichkeit darstellt? In diesem Fall nehmen Sie das ausgetretene Öl mit einem Bindemittel auf, das Sie über den Sondermüll entsorgen. Im anderen Fall ist die Kontaktaufnahme zu Feuerwehr, Polizei und der zuständigen Wasserbehörde unerlässlich.

Wer haftet für den eingetretenen Ölschaden?

Für einen Ölschaden in privaten oder gewerblichen Gebäuden gilt eine Gefährdungshaftung. Dies heißt, der Eigentümer des Öltanks haftet nach dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG), unabhängig davon, ob dieser den Schaden aktiv verursacht hat oder nicht. Gerade bei größeren Ölschäden, bei denen das Öl ins Grundwasser gerät, kann die Schadenssumme schnell den sechs- oder siebenstelligen Eurobereich erreichen.

Für alle anfallenden Schäden ist die Öltank-Haftpflichtversicherung deshalb eine unerlässliche Anschaffung für jeden Eigentümer. Beachten Sie, dass diese alleine Ihren Haftungsschaden abdeckt, jedoch nicht zwingend die Folgeschäden, die Sie als Eigentümer erleiden. So werden Sanierungs- und Folgekosten anfallen, die Sie im Idealfall ebenfalls über einen leistungsstarken Versicherungstarif absichern.

Deckt meine Versicherung den Schaden?

Die private Haftpflicht reicht nicht aus, die genannte Öltank-Haftpflicht sowie eine Gewässerschadenshaftpflicht sind die richtige Tarifwahl. Beachten Sie, dass die Versicherung bei hohen Schadenssummen eine eigenständige Überprüfung der Situation anstrebt und hieran die Kostenübernahme bemisst. Eine anteilige Übernahme der Schadenskosten ist nicht ausgeschlossen, falls Sie als Eigentümer nach- oder fahrlässig gehandelt haben.

Gerade aus diesem Grund sind regelmäßige Wartungen und Prüfungen wichtig, die Ihnen ein Fachbetrieb entsprechend schriftlich dokumentiert. Hierüber gewinnen Sie gegenüber Ihrer Versicherung die Sicherheit, Ihren Pflichten als Eigentümer nachgekommen zu sein. Die Kosten der regelmäßigen Heizungswartung betragen einen verschwindend geringen Bruchteil eines größeres Ölschadens.

Weitere Fragen? Langlitz Mineralöl berät Sie gerne!

Wenn Sie nach dem Motto „Sichern, melden, dokumentieren“ vorgehen, leisten Sie die richtigen Schritte bei einem eingetretenen Ölschaden. Für alle weiteren Fragen zum richtigen Umgang mit Öl ist unser Team von Langlitz Mineralöl Ihr verlässlicher Partner. Als Händler für Ölprodukte sind wir zwar keine Rechtsexperten oder Versicherer, aus der beruflichen Erfahrung heraus jedoch mit vielen Fragen von Eigentümern vertraut. Zögern Sie nicht, unsere Meinung einzuholen, wenn es um den Zustand Ihrer Heizanlage und das geeignete Heizöl geht.